Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
Für gesetzlich Versicherte:
Eine Ausstellung einer Verordnung oder eines Rezeptes ist nur möglich, wenn Sie sich zur Zeit nicht in stationärer Behandlung befinden.
Hinweis für gesetzlich versicherte Patienten:
Eine Rezeptausstellung ist nur möglich, wenn Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal eingelesen wurde.
Bitte hinterlassen Sie hierfür bei Ihrem nächsten Besuch in unserer Praxis einen frankierten Rückumschlag.
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